Sanierung vor Ort

Viele Materialien, die früher beliebte Baustoffe waren, sind heute verboten. Die meisten vor 1990 erstellten Bauten enthalten Schadstoffe. Ist das Gebäude oder Bauteile davon kontaminiert, kann dies zu gesundheitlichen Problemen der Gebäudenutzer führen. Die Schadstoffe sind in den Baustoffen enthalten und dementsprechend in den Gebäuden „verbaut“. Das macht eine Sanierung vor Ort in den meisten Fällen unumgänglich.

1. Erkennung der Schadstoffvorkommen

Am Anfang jeder Schadstoffsanierung steht die Gewissheit über die vorhandenen Schadstoffe (Art, Konzentration und Vorkommen).

  • Vermittlung von externen, unabhängigen Gutachtern
  • Sachkundige Koordination der Arbeitsabläufe
  • Einreichen aller notwendigen Unterlagen an Ämter und Behörden
  • Bewilligungen einholen

Aus Gründen der Qualitäts-Sicherung führen wir die Gutachten NICHT selber durch.

2. Projektplanung und AVOR

Als Grundlage des Schadstoffgutachtens wird ein Sanierungsplan nach EKAS 6503 erstellt. Dieser beinhaltet:

  • Planung der Schwarzzone
  • Sanierungsmassnahmen und -methoden festlegen
  • Errechnung der notwendigen Luftzu- und abfuhr
  • Platzierung der technischen Installationen
    (Schleusen, Luftklappen, Unterdruckhaltung)
  • Ressourcenplanung
  • Notfallkonzepte
  • Einreichung der Unterlagen an die SUVA (wenn erforderlich)

3. Sanierung

Die Sanierungsarbeiten werden unter strengen Sicherheits- und Umweltvorkehrungen ausgeführt.

  • Erstellen von «Schwarzzonen», um eine Kontamination der Umgebung zu verhindern
  • Installation diverser technischer Einrichtungen zum Schutz von Mensch und Umwelt
  • Sanierung unter strengster Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen und des Gesundheitsschutzes der Mitarbeiter
  • Verpackung der kontaminierten Materialien
  • Reinigung der Maschinen und Werkzeugen innerhalb der Materialschleuse

4. Abschluss der Arbeiten

Nach Freigabe der Sanierungszone wird das Objekt schadstofffrei an den Nutzer übergeben.

  • Umweltkonforme Entsorgung der schadstoffhaltigen Materialien (inkl. Entsorgungsnachweis)
  • Abschlussmessungen durch externe Messinstitute
  • Freigabe der Sanierungszonen

Abbau der Zonen

  • Übergabe der schadstofffreien Zone an den Nutzer